Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Tierbestattung geben.
1. Die Entsorgung über Tierkörperbeseitigungsanstalten
Belassen Sie Ihr Tier bei einem Tierarzt, so wird er es häufig den Tierkörperbeseitigungsanstalten überlassen. Die Klein- und Haustierkadaver werden zusammen mit Großtierkadavern (Rinder, Pferde) unter Druck (3bar) und bei großer Hitze verbrannt und die Asche anschließend entsorgt.
2. Das Vergraben des Tierkörpers
Einzelne kleine Kleintierkörper dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auf dem eigenen Grundstück unter einer 50-80 cm dicken Erdschicht vergraben werden. Das Grundstück darf nicht in der Nähe von Wasserschutzgebieten, öffentlichen Wegen und Plätzen liegen.
Die Größe des Tieres ist nicht entscheidend, es dürfen jedoch nur Heimtiere beigesetzt werden. Für Nutztiere und Pferde gelten andere Bestimmungen. Bedingung für die Bestattung ist, dass es sich um das Privatgrundstück des Tierhalters handelt oder aber der Eigentümer des Grundstücks seine Erlaubnis gegeben hat. Das Grundstück darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen. Außerdem muss ein Abstand von ungefähr anderthalb bis zwei Metern zu angrenzenden Fußwegen gehalten werden. Voraussetzung für die Beerdigung im Garten ist, dass das Tier nicht an einer meldepflichtigen Tierkrankheit gestorben ist.
Das Tier sollte man zur Beerdigung auf keinen Fall in eine Plastiktüte geben. Damit es nicht von anderen Tieren ausgegraben wird, deckt man die zugeschüttete Grabstelle einfach mit Steinen oder einem Brett zu. Wenn der Boden im Winter hart gefroren ist, ist die Urnenverbrennung ratsam. Die Urne kann man dann bei warmer Witterung beisetzen.
Wer sein verstorbenes Haustier gerne auf einem Tierfriedhof beisetzen möchte, kann zwischen einer Sammelgrabstelle, einem Einzelgrab und einem Urnengrab entscheiden. Die meisten Tierfriedhöfe bieten unterschiedliche Dienste an - von der Aufbahrung des Tiers bis zur Gedenkfeier. Die Kosten für ein Tierbegräbnis variieren stark, denn dies hängt von verschiedenen Faktoren ab - angefangen von Größe und Art des Sarges, Bestattungsart, Größe des Tieres und damit verbundener Mindestliegezeit sowie Grabausstattung und -pflege.
3. Die Einäscherung der Tierkörper
Aus emotionalen und hygenischen Gründen stellen die beiden erstgenannten Möglichkeiten oft keine befriedigende Alternative dar. Auch bei der Entsorgung über Tierkörperbeseitigungsanstalten - oft über den Tierarzt - werden Ihnen anteilige Kosten zwischen € 70,-- und 130,-- in Rechnung gestellt. Die Kremierung der Tiere in einem Tierkrematorium ist dagegen eine saubere und umweltschonende Abschiednahme. Dabei besteht die Möglichkeit, die Asche des Tieres auf einer grünen Wiese verstreuen zu lassen (anonyme Bestattung) oder sie in einer Tierurne zurück zu bekommen. Die Urne können Sie dann bestatten oder an einem beliebigen Ort stellen, z. B. bei sich zu Hause oder in einem Kolumbarium.
Bei der Kremierung wird zwischen einer Sammelkremierung, einer Einzel- und einer Premiumkremierung unterschieden.
Bei der Sammelkremierung werden mehrere Tiere gleichzeitig kremiert. Es ist anschließend nicht mehr möglich die Asche der einzelnen Tiere auseinanderzuhalten. Diese Methode wird häufig von den Tierärzten beauftragt, die die Tiere nicht in eine Tierkörperbeseitigung geben. Die Asche wird anschließend anonym verstreut.
Bei der Einzelkremierung werden immer zwei Tiere gleichzeitig kremiert. Dabei fällt die Asche für jedes Tier in ein eigenes Sammelbehältnis, so dass die Asche eindeutig dem Tier zugeordnet werden kann. Die Asche kann anschließend ebenfalls verstreut oder in einer Urne gefüllt werden.
Die Premiumkremierung zeichnet sich dadurch aus, dass wirklich nur ein Tier zeitgleich verbrannt wird. Diese Art der Kremierung sollte gewählt werden, wenn Sie der Einäscherung beiwohnen möchten.